Ab dem 15. September 2008 ist bei der Senatorin für Finanzen die elektronische Kommunikation nach § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) möglich.
Sie können jetzt über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" elektronische Dokumente rechtswirksam an unsere Behörde übermitteln. Dies gilt für alle Vorgänge und Anfragen, die einer (elektronischen) Unterschrift bedürfen.
Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie auf der Internetseite www.egvp.bremen.de und www.egvp.de
Sie können sich natürlich auch weiterhin per E-Mail an uns wenden. Entweder direkt an die Ansprechpartner/-innen auf unseren Seiten oder an das