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Das Ortsamt in Blumenthal

Adresse

Neues Rathaus in den ehemaligen BWK-Arkaden
Landrat-Christians-Straße 99A
28779 Bremen
Sprechzeiten:
mo - do 09:00 - 15:00 Uhr*
fr 09:00 - 12:00 Uhr*
und nach tel. Vereinbarung

(* da wir für eine kontinuierliche Bürobesetzung nicht immer garantieren können, empfehlen wir grundsätzlich vorher anzurufen.)

Was ist ein Ortsamt? Und welche Aufgaben nimmt es wahr?

Schon seit der frühen Nachkriegszeit gibt es in Bremen Ortsämter. Zunächst wurden dort sämtliche Verwaltungsdienstleistungen angeboten und zusätzlich die Betreuung der Stadtteilbeiräte gewährleistet.

In der Stadtgemeinde Bremen gibt es heute insgesamt 17 Ortsämter für 22 Stadtteile.

Seit dem 01. Januar 2006 wurden die öffentlichen Dienstleistungen wie Melde- und Wohnungsangelegenheiten zusammengefasst und ins Stadtamt Bremen integriert.
Man kann also beim Ortsamt Blumenthal keinen Eintrag ins Melderegister bekommen oder ändern und man kann auch keinen Personalausweis oder Reisedokumente bekommen. Auch für sonstige Themen dieser Art (wie. z.B. Führungszeugnisse) sind wir NICHT die richtigen Ansprechpartner!
Die nächstgelegene Dienststelle für den Bürgerservice ist das Bürgerservice-Center (BSC) Nord im Stadthaus Vegesack in der Gerhard-Rohlfs-Straße 62. Telefonische Informationen erhalten Sie unter der Service-Rufnummer 0421 - 361 88644

Daher besteht die Aufgabe der Ortsämter heute im Stadtteilmanagement. Konkret bedeutet dies, dass der Ortsamtsleiter mit seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen alle politischen Prozesse im Stadtteil koordiniert und u. a. die Sitzungen der Beiräte und der Ausschüsse vorbereitet. Die Sitzungsleitung wird grundsätzlich vom Ortsamt wahrgenommen. Der Ortsamtsleiter hat dabei kein Stimmrecht.

Das Ortsamt hat die Beschlüsse des Beirates auszuführen oder die Anliegen mit anderen Fachressorts zu erörtern.

In der Legislatur 2007 bis 2011 ist es der Landesregierung besonders wichtig, die Position der Beiräte und Ortsämter zu stärken. Daher wurde nach einem fast zweijährigen Beratungsprozess am 10. Februar 2010 das neue Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter (pdf, 280.3 KB) in Kraft gesetzt.