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Beirätegesetz

Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Beirats ist das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter (pdf, 280.3 KB) vom 02. Februar 2010, zuletzt mehrfach geändert durch Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 20. Oktober 2020. Dieses Gesetz regelt alle Grundsatzfragen beginnend mit der Wahl des Beirates über die Konstituierung bis zur Arbeit des Beirates. Das Gesetz regelt die Beteiligungsrechte des Beirats, klärt seine Einflussmöglichkeiten und beinhaltet die Regeln für die Zusammenarbeit mit dem Ortsamt.

Geschäftsordnung

In diesem Bereich finden Sie den Geschäftsordnung (pdf, 457.6 KB) des Beirates Blumenthal.

Die Geschäftsordnung wird auf der Basis des Beirätegesetzes entwickelt und regelt u. a. den Ablauf der Beiratssitzungen und die "Geschäftsbeziehungen" zwischen Beirat und Ortsamt sowie der Beiratsmitglieder untereinander. In der konstituierenden Beiratssitzung hat der Beirat sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben.
Die Geschäftsordnung soll eine realistische Arbeitsbasis darstellen und unterliegt daher einer Weiterentwicklung, sobald sich Bedarf dafür abzeichnet.

Verpflichtungserklärung

Gemäß § 21 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 02. Februar 2010, zuletzt geändert durch Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 18. Dezember 2018 sind Beiratsmitglieder bei ihrer ersten Sitzung zu gewissenhafter Tätigkeit und Verschwiegenheit zu verpflichten.
Dabei ist auf die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen.

Die Verpflichtung ist aktenkundig zu machen. Hier finden Sie ein Muster einer Verpflichtungserklärung (pdf, 110.7 KB) und einen Auszug aus den strafrechtlich relevanten Paragrafen (pdf, 28.3 KB).