Der Blumenthaler Beirat hat am 18.03.2025 einstimmig (bei 9 Stimmen) folgende Bedingungen für die zukünftige Benennung von Straßennamen in Blumenthal beschlossen.
Wir bitten diese bei der Einbringung von Anträgen zur Benennung zu berücksichtigen.
1. Zukünftig Straßennamen sollen möglichst nach den Gesichtspunkten von örtlichen Gegebenheiten bzw. dem Umfeld bestimmt werden sollen.
2. In den Straßennamen soll sich die Örtlichkeit bzw. das Umfeld, die Umgebung sinngemäß wiederfinden.
3. Wenn Straßen, die nach Personen benannt werden, sollen sie möglichst in die Umgebung, bzw. Örtlichkeit passen und einen Bezug zum Straßenzug oder der Nutzung erkennen lassen.
4. Sollten Straßen im Ausnahmefall nach Personen vergeben werden, sollten diese weiblich ausfallen. Dieses soll so lange erfolgen, bis ein Gleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Straßennamen erfolgt ist. Im Ausnahmefall und gut begründet sollen auch männliche Namen vergeben werden können.
Zum Beispiel soll eine Straße an einer Schule einen Bezug zur Schule, bzw. dem Auftrag einer Schule oder der umliegenden Straßennamen Bezug nehmen.
Überwiegen zum Beispiel in einem Wohngebiet Straßennamen welche nach Bäumen, oder Blumen oder Flüssen überwiegen, sollen keine Straßennamen vergeben