Hier können Sie sich anmelden, um in den internen Bereich für Beiratsmitglieder zu gelangen.
Der Beirat ist das direkt gewählte "Stadtteilparlament" für die Belange des Stadtteils. Er berät über alle Angelegenheiten, die von öffentlichem Interesse sind und befasst sich mit allen aus der Bevölkerung kommenden Wünschen, Anregungen und Beschwerden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die in dem jeweiligen Beiratsbereich mit ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind. Wie zur Wahl der Bürgerschaft können Parteien oder Wählergemeinschaften Listen vorschlagen. Mit dem Ankreuzen einer dieser Listen entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung des Beirats in ihrem Stadtteil.
Die Sitzungen des Beirates werden vom Ortsamtsleiter oder dessen Stellvertreter/in geleitet.
In den öffentlichen Beiratssitzungen kann jede Bürgerin und jeder Bürger zu den behandelten Themen Stellung beziehen. In den Sitzungen besteht für die Bevölkerung zusätzlich die Möglichkeit, Anfragen zu stellen und unter dem Tagesordnungspunkt "Anfragen, Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung" eigene Themen zum Stadtteil einzubringen. Die Geschäftsordnung für den Beirat finden Sie hier (pdf, 457.6 KB).
Um sich intensiver einzelnen Themen des Beiratsbereiches zu widmen, können die Beiräte Fachausschüsse gründen. So können sich vor Ort die Kommunalpolitiker zu Untergruppen des Beirates in einzelnen Themenbereichen, wie zum Beispiel der Gewerbeentwicklung oder Bildung und Kultur zusammenschließen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese Gremien mit sachkundigen Bürgern zu bereichern.
Der Beirat und das Ortsamt sind in alle Verfahren der Bauleitplanung eingebunden, soweit sie örtliche Belange berühren. Somit kommt dem Beirat und dem Ortsamt insbesondere die Aufgabe zu, die Interessen des Ortsteils sowie der hier wohnenden Bevölkerung zu vertreten.
Zu jedem Bebauungsplan muss eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden. Die Organisation der Einwohnerversammlung ist Aufgabe des Ortsamtes.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen werden die Planentwürfe nicht nur beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa sondern auch in den Ortsämter öffentlich ausgelegt. Dabei besteht die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.
Als neues Element der Bürgerbeteiligung finden seit dem Jahr 2008 Planungskonferenzen in den Ortsämtern statt. Die jeweiligen Ortsamtsleiter sollen zu Beginn eines jeden Jahres die im Stadtteil tätigen bremischen Behörden und Gesellschaften einladen, damit sie dem Beirat ihre Planungen für das laufende Jahr vorstellen. Die Einladungen sollen mit dem Beirat abgesprochen werden, damit sichergestellt wird, dass alle Interessen des Beirates berücksichtigt werden.
Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter finden Sie hier: BeirOG (pdf, 280.3 KB)